Verstöße gegen den gesetzeskonformen Umgang mit Unternehmens-, Kunden- und Mitarbeiterdaten sind schon lange kein Kavaliersdelikt mehr. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor ungewollten Schlagzeilen. Neben einem medialen Datenskandal drohen darüber hinaus Bußgelder in erheblicher Höhe. Die EU-Datenschutzgrundverordnung setzt neue Maßstäbe. Bis zu 20 Mio. EURO oder 4 % des Jahresnettoumsatzes drohen hier. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben teilweise bereits kräftig angezogen mit Bußgeldverfahren. Oftmals unterschätzt: Es droht durchaus auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung/des Vorstands, wenn der Grund eines Datenschutzverstoßes in der Vernachlässigung von Organisationsverpflichtungen liegt. Nicht-Compliance kann neben Bußgeldern auch Schadenersatzansprüche der eigenen Gesellschaft nach sich ziehen.
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Wir führen für Sie Datenschutzprojekte nach Maßgabe eines konkreten Auftrags durch. Das kann z.B. die Erstellung einer Verarbeitungsübersicht oder die Begleitung einer Datenschutzfolgenabschätzung sein.
Oder Sie müssen Verträge zur Auftragsverarbeitung bewerten, um die eigene Compliance nachzuweisen.
Vielleicht wollen Sie den Datenschutz auch selbst in die Hand nehmen und brauchen „nur Starthilfe“.
Ganz ehrlich: Gern überzeugen wir Sie von com.extern, aber es kann durchaus gute Gründe für eine interne Datenschutzlösung geben – com.prävent.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da. Ab Dezember 2023 sind Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und zu betreiben. Unternehmen mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten stehen bereits seit Juli 2023 in der gesetzlichen Verpflichtung.
Eine professionelle Meldestelle muss nicht teuer sein…
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Wir sind Ihr Datenschutzbeauftragter.
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Schützen Sie Ihr Unternehmen so, wie es das Gesetz vorsieht: präventiv und gut organisiert.
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