Unser Tipp: Beugen Sie unnötigen Komplikationen beim Nutzen von Daten frühzeitig vor – organisatorisch, technisch und juristisch.
Verstöße gegen den gesetzeskonformen Umgang mit Unternehmens-, Kunden- und Mitarbeiterdaten sind kein Kavaliersdelikt. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor ungewollten Schlagzeilen. Neben einem medialen Datenskandal drohen darüber hinaus Bußgelder in erheblicher Höhe.
Wir von compolicy helfen Ihnen dabei und finden für Sie das optimale Datenschutz- und Datensicherheitspaket – maßgeschneidert auf die Anforderungen Ihres Unternehmens
Erstellung, Entwicklung oder ggf. Umbau Ihrer Datenorganisation unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Anforderungen Ihres Unternehmens sowie Beratung in organisatorischen und rechtlichen Fragen.
Sie kümmern sich um Ihr Unternehmen – wir um den datenschutzrechtlichen Rahmen. Nutzen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten. Die daraus resultierenden Vorteile bzw. die Nachteile bei Einsatz eines eigenen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragten erläutern wir Ihnen gern persönlich. Zum Beispiel: Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten, Freistellungs- und Fortbildungsansprüche und und und.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da. Ab Dezember 2023 sind Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und zu betreiben.
Eine professionelle Meldestelle muss nicht teuer sein…
Sprechen Sie uns jetzt an für ein individuelles Beratungsgespräch und Ihr persönliches Angebot.
Der Aufwand für Ihre Datenschutzberatung hängt wesentlich davon ab, mit welchen Daten Sie umgehen und in welchem Umfang dies geschieht. Ein Beispiel: Besonders sensible und rechtlich gesondert geschützte Daten von z.B. Patienten eines Arztes oder Mandanten eines Rechtsanwalts/Steuerberaters können andere Maßnahmen zum Schutz erfordern als einfache Adressdaten der Kundenkartei eines Handwerksbetriebs.
Auch spielt es eine Rolle, ob z.B. massenhaft Daten als eigenes Geschäftsmodell verarbeitet werden oder die Daten „nur“ notwendig für die Erbringung der eigenen Leistungen sind.
Tauschen Sie Daten mit anderen Unternehmen aus, vielleicht innerhalb einer Unternehmensgruppe? Dann liegt in der datenschutzkonformen Regelung eine weitere Herausforderung. Wenn Sie (zu) spät feststellen, dass in der Unternehmensgruppe gemeinsam genutzte Daten so gar nicht genutzt werden dürfen, besteht möglicherweise ein konzernweites Problem mit drastischen Folgen. Insellösungen sind im Unternehmensverbund in aller Regel mittlerweile selten.
Selbstverständlich spielt die Unternehmensgröße eine weitere wichtige Rolle – dies betrifft den Datenschutz gegenüber den eigenen Mitarbeitern, ggf. unter Einbindung des Betriebsrates, mit dem Betriebsvereinbarungen auch vor datenschutzrechtlichem Hintergrund verhandelt werden müssen.
Schon anhand dieser wenigen Beispiele wird deutlich, dass sich eine verallgemeinernde Sicht der Dinge verbietet. Ihr Datenschutz verlangt nach maßgeschneiderten Lösungen – egal wie groß Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis ist. Maßgeschneidert bedeutet nicht teuer, sondern passend. Wir erarbeiten mit Ihnen ein Konzept zur Umsetzung des Datenschutzes. Dieses Konzept passt. Wir schießen nicht mit Kanonen auf Spatzen. Wir vereinfachen aber auch nicht komplexe Sachverhalte. Wir tragen so dem sogenannten risikobasierten Ansatz der DSGVO Rechnung und halten Ihren Aufwand in Grenzen. Fragen?