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Ihre interne Meldestelle

Gliedern Sie jetzt Ihre interne Meldestelle aus.
Eine professionelle Meldestelle muss nicht teuer sein…

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da.

Seit Dezember 2023 sind Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und zu betreiben. Unternehmen mit in der Regel mindestens 250 Beschäftigten stehen bereits seit Juli 2023 in der gesetzlichen Verpflichtung. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Form der Ermöglichung des sogenannten Whistleblowings.

Art und Umfang dieser neuen internen Meldestelle ist zu weiten Teilen gesetzlich geregelt. An die gesetzeskonforme Ausgestaltung werden hohe Anforderungen gestellt. Dies gilt sowohl für die fachlichen/persönlichen Qualifikationen der Besetzung der Meldestelle als auch insbesondere für die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Anonymität und Unabhängigkeit der Meldestelle. Gegenstand von solchen Meldungen kann dabei nach dem umfangreichen Katalog des Hinweisgeberschutzgesetz nahezu jeder denkbare Rechtsverstoß sein.

Dabei handelt es sich nicht nur um die „großen“ Themen wie Bestechung, Bestechlichkeit, Kartell- und Wettbewerbsrecht bzw. andere strafrechtlich relevante Sachverhalte. Vielmehr sind auch vermeintlich kleinere Angelegenheiten, wie verbraucherschutzrechtliche Verstöße, werberechtliche Themen oder Angelegenheiten des Umweltschutzes erfasst.

Der Gesetzgeber sieht allerdings ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, die interne Meldestelle im Wege einer Dienstleistung auszugliedern. compolicy bietet Ihnen im Full Service die Übernahme der Einrichtung und den vollständigen Betrieb der internen Meldestelle einschließlich aller damit einhergehenden gesetzlichen Anforderungen, wie Dokumentation unter Berücksichtigung der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen, der Ermöglichung des telefonischen und elektronischen Kontaktes über eine eigenständige Whistleblowing-E-Mail und nicht zuletzt die Ermöglichung eines persönlichen Kontaktes bei Bedarf.

Meldestelle

Gliedern Sie jetzt Ihre interne Meldestelle aus und konzentrieren sie sich weiterhin auf Ihre Kernprozesse. Mit der Ausgliederung an compolicy gewährleisten sie die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei jederzeitigem Zugriff auf eine fachkundige Besetzung der Meldestelle und bei Bedarf die unverzügliche Vermittlung hochspezialisierter Juristen für die ggf. erforderliche Ergreifung interner Maßnahmen bzw. Aufklärung möglicher Vorfälle bei Ihnen im Hause.

Sprechen Sie uns jetzt an für ein individuelles Beratungsgespräch und Ihr persönliches Angebot. Wir verstehen Compliance als ganzheitliche Aufgabe und auch ungeachtet gesetzlicher Anforderungen als Baustein für Ihr Unternehmen, der stets geeignet ist, Schaden abzuwenden oder jedenfalls zu begrenzen. Dabei haben wir selbstverständlich als langjähriger Partner der Wirtschaft auch und insbesondere Ihre kommerziellen Aspekte im Blick.

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